Hafenordnung
Hafenordnung
1. Die Liegeplätze sind auf die Länge Ihres Bootes abgestimmt. Der von Ihnen gemietete Liegeplatz ist nur für Sie bestimmt. Wenn Sie aufgrund von Urlaub oder Wartungsarbeiten abwesend sind, darf der Hafen den Liegeplatz weitervermieten. Sie dürfen den Liegeplatz nicht selbst an Freunde oder Bekannte weitergeben. Alle Boote im Hafen sind mit dem Namen des Eigentümers registriert und zahlen Liegegebühren.
2. 2. Liegeplatzgebühren: Jahresliegeplätze gelten vom 1. Oktober bis zum 30. September. Sie erhalten Anfang Dezember eine Rechnung, die bis zum 1. Januar des laufenden Jahres zu begleichen ist. Sommerliegeplätze gelten vom 1. April bis zum 30. September und müssen bis zum 1. März, dem Tag vor Saisonbeginn, bezahlt werden.
3. 3. Der Zugang zu den Anlegestellen erfolgt über die Airkey-App auf Ihrem Mobiltelefon. Der registrierte Eigentümer wird automatisch hinzugefügt. Familienmitglieder können nach Registrierung über www.jachthavendoesburg.nl uneingeschränkt und kostenlos hinzugefügt werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Liegegebühr wird der Zugang gesperrt.
4. 2. Ihr Boot ist Ihr Eigentum, daher sind Sie für Ihr Boot und auch für das Verhalten Ihrer Gäste im Hafen verantwortlich. Es ist nicht gestattet, Ihr Boot ohne Ihre Anwesenheit anderen zur Nutzung zu überlassen.
5. Der Hafenmeister darf Ihr Boot in Notfällen oder Katastrophenfällen oder aus organisatorischen Gründen ohne Ihr Wissen in einer anderen Box/einem anderen Liegeplatz oder weiter hinten in der Box unterbringen.
6. Wenn Ihr Boot mit dem Bug in Richtung Steg liegt, müssen Sie dafür sorgen, dass es nicht über den Steg hinausragt. Das Gleiche gilt für den Anker.
7. Wir legen Wert auf Sauberkeit im Hafen. Bitte halten Sie Ihr Boot daher in gutem Zustand, d. h. gestrichen und ohne unnötiges Material auf dem Deck. Sie sind selbst für die ordnungsgemäße Verankerung Ihres Bootes verantwortlich. Die Verwendung einer Winkelschleifmaschine ist nicht gestattet. Das Abspritzen mit Trinkwasser ist nicht gestattet.
8. Bilgenwasser darf nicht im Hafen abgelassen werden. Im Falle eines Umweltvergehens schalten wir die zuständigen Behörden ein und Sie können für den Schaden haftbar gemacht werden.
9. Beiboote liegen hinter Ihrem Boot. Es ist nicht gestattet, die freie Box neben Ihnen zu nutzen oder zwischen den Booten in der Box zu liegen.
10. Auf dem Fluss gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h auf dem gesamten toten Arm. Wir bitten Sie ausdrücklich, diese Geschwindigkeit zwischen dem Kopf des Hafens von Zwarte Schaar, entlang des Badestrands bis zum Ende unseres Hafens einzuhalten. Bei regelmäßigen Verstößen kann Ihnen der Zugang zum Hafen oder zur Bootsrampe verweigert werden.
11. Jetskis mit oder ohne Umbau, mit Innenbord- oder Außenbordmotor, sind auf dem Campingplatz, im Hafen und an der Bootsrampe nicht erlaubt.
12. Auf den Stegen darf nicht gebohrt oder geschraubt werden. Wenn Sie eine Satellitenschüssel anbringen möchten, darf dies nur an Ihrem eigenen Steg mit Klemmen am Metall erfolgen.
13. Auf dem Steg und auf dem Boot darf kein offenes Feuer zum Grillen gemacht werden. Holzkohlegrills sind nicht erlaubt. Es ist nur das Grillen mit Elektro- und Gasgrills erlaubt. Die Stege müssen frei bleiben, daher dürfen keine Stühle und Tische aufgestellt werden. Der freie Durchgang muss jederzeit gewährleistet sein.
14. Roller, Rollschuhe, Skateboards, Fahrräder usw. dürfen nicht auf dem Steg gefahren werden (außer vom Hafenmeister). Die Stege müssen frei bleiben, daher müssen Sie an Bord oder im Fahrradabstellraum parken. Das Bewegen Ihres Fahrrads über die Stege sollten Sie auf ein Minimum beschränken.
15. Wir haben Zäune vor den Stegen. Diese müssen immer geschlossen werden, auch wenn Sie den Hafen nur kurz verlassen. Vergessen Sie daher nicht, Ihren Schlüssel immer mitzunehmen.
16. Auf den Stromkästen stehen die Namen der Nutzer. Es ist nicht gestattet, ohne Rücksprache mit dem Hafenmeister eine (andere) Steckdose zu benutzen. Sie sind für den Ihnen zugewiesenen Anschluss verantwortlich. Sie müssen diesen abschalten, wenn Sie ihn nicht benutzen. Dies gilt auch für die Winterperiode, wenn Sie als Sommergast im kommenden Jahr wiederkommen und Ihren Anschluss behalten.
17. Das Angeln ist nur vom Boot aus erlaubt. Also nicht vom Steg oder der Laufbrücke aus. Vom Hafenufer aus darf nicht geangelt werden.
18. Musik ist an Bord erlaubt, sofern sie keine Belästigung für die Nachbarn darstellt. Ab 22:00 Uhr muss es ruhig sein. Sie können sich mit Ihren Gästen ruhig auf Ihrem Achterdeck aufhalten, solange dies keine Lärmbelästigung mit sich bringt. Powerboxen sind nicht erlaubt. Lärmbelästigungen werden geahndet.
19. Hunde sind erlaubt, müssen aber immer an der Leine geführt werden (sowohl auf dem Steg als auch auf dem Feld).
20. Das Schwimmen im Hafen ist nicht erlaubt.
21. Bitte füttern Sie die Enten, Möwen, Haubentaucher und Blässhühner nicht, da dies zu zunehmender Belästigung / Verschmutzung der Stege und Boote führt.
22. Auf dem Deich beim Hafen darf nicht geparkt werden. Sie dürfen hier kurz zum Be- und Entladen halten (am Hafen IJsselstrand stehen Karren zur Verfügung). Sie dürfen auf dem ebenen Parkplatz parken, jedoch ausdrücklich nicht auf der Böschung des Deiches.
23. Das Parken von Anhängern ist nach Rücksprache mit dem Hafenmeister gestattet. Das Parken erfolgt dann auf eigene Gefahr im Außenbereich unseres Parkplatzes. Keine Autos mit Anhänger auf dem ersten Feld parken. Nicht auf den Fahrspuren parken, also auch nicht auf dem Streifen, der den Parkplatz mit dem Deich verbindet! Anhänger nicht mit einer Radkralle sichern, da wir Ihren Anhänger mehrmals pro Saison umstellen, um das Gras mähen zu können.
24. Fahrräder, Mopeds und andere Fahrzeuge müssen neben der Fußgängerbrücke im Fahrradabstellraum abgestellt werden.
25. Abfälle dürfen in die Container auf dem Parkplatz entsorgt werden. Chemische Abfälle (max. 10 l) können im Hafenbüro abgegeben werden. Große Abfälle müssen Sie selbst entsorgen, stellen Sie also keine Sofas usw. neben die Container.
26. Die Parkschrankenkarten werden jährlich erneuert und nach Bezahlung der Rechnung ausgestellt. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hafenordnung kann die Karte gesperrt werden.
27. Bei Nichteinhaltung der Hafenordnung erhalten Sie zunächst zwei mündliche und anschließend zwei schriftliche Verwarnungen. Sollten Sie denselben Verstoß erneut begehen, wird Ihnen der Zugang verweigert und/oder Ihr Liegeplatz entnommen.